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Kann Künstliche Intelligenz (KI) Sonette im Stil Shakespeares schreiben? Hilft sie den Schülern beim Schummeln? Und welche ethischen Grenzen gibt es für den Einsatz von KI? Um diese und viele weitere Fragestellungen ging es in der Freistunde in Bonn am 18. November 2023. Im inzwischen zur Tradition geworden Rahmen am späten Samstagvormittag lud der VLA gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in den Nebenraum des Restaurants Opera. Dort diskutierten unter Leitung von Vizepräses Dr. Ann Sophie Löhde mit Franziska Müller-Rech, Sprecherin für Schule der Fraktion der Freien Demokraten im Landtag NRW,  und Kai Pascal Beerlink, Referent KI bei Bitkom e.V, zum Thema „Menschliche Grenzen für Künstlichen Intelligenz“ über den ethischen Umgang mit dieser Technologie.

Diskriminierende Vorbehalte zutage wie in der „analogen“ Welt

Der Auftaktvortrag von Kai Pascal Beerlink skizzierte zunächst ethische Problemfälle bei der Anwendung von KI. Untersuchungen zufolge träten bei der Anwendung Künstlicher Intelligenz ebenso diskriminierende Vorbehalte zutage wie in der „analogen“ Welt. Dabei verarbeite die KI jedoch lediglich die Gesamtheit der ihr zuvor „gefütterten“ Informationen. Sie bilde damit die Wirklichkeit ab, bewerte sie aber nicht. Wolle man der KI ethisches Verhalten beibringen, könne dies nur durch den Menschen erfolgen. Dazu seien entsprechende Grenzen in die Anwendungen einzubauen.

In der anschließenden Diskussion stand die Notwendigkeit, KI zu reglementieren, nicht grundsätzlich zu Disposition. Allerdings gab es Befürchtungen: Inbesondere der Einbau politisch gewollter Grenzen bringe ja eine Einschränkung der Freiheit der Anwendungen mit sich; es sei außerdem eine ideologische Steuerung dessen, was gewünscht und nicht gewünscht sei, zu befürchten.

Im zweiten Impulsvortrag beschäftigte sich MdL Franziska Müller-Rech mit den Möglichkeiten des Einsatzes von KI in Schule und Bildung. Längst sei es so, dass Schüler mit Hilfe von KI-Anwendungen wie ChatGPT Hausarbeiten und Referate erstellten. Für Lehrer werde es zunehmend schwieriger, festzustellen welche Leistungen der jeweilige Schüler selbst erbracht habe und welche die KI. Aus diesem Grund hätten Lehrerverbänden bereits ein KI-Verbot in der Schule an die Politik herangetragen, das auch die Landesregierung NRW diskutiere. Außerdem wünschten sich die Schulen eine Anwendung, mit welcher Lehrerinnen und Lehrer den Gebrauch von KI aufpüren können. Müller-Rech bezweifelte, dass dies möglich sei.

KI-Verbot laufe ins Leere

Längst sei KI so gut, dass die KI selbst die von ihr erstellten Inhalte selbst nicht als solche erkenne. Den Lehrkräften bliebe daher nichts anderes, als ihre Aufgabenstellungen und Wissensüberprüfungen so zu gestalten, dass sie Leistungen abfragen, die nicht mit KI bewältigt werden können. Statt ein ohnehin ins Leere laufendes KI-Verbot in der Schule anzustreben, hielt Müller-Rech den Einsatz von KI in der Schule sogar für nützlich. So sei zum Beispiel der Förderbedarf eines Schülers mit einer entsprechenden KI-Anwendungen sehr viel passgenauer ermittelbar. Dies sei einem Lehrer, der bei übergroßen Klassen nur wenig Zeit für seine Schüler habe, schwer bis gar nicht möglich. Auch sei die Gestaltung individueller Lerninhalte leichter und zeitsparender möglich.

Im Anschluss entspann sich im gut gefüllten Plenum eine angeregte Diskussion um Chancen und Grenzen einer Technologie. Diese hat – wie eine spontane Umfrage zeigte – durchaus schon ihren Einzug in den Alltag vieler Menschen gehalten. Zwar scheinen die praktischen Anwendungsbereiche von KI im Alltag noch überschaubar und ihre Ergebnisse keineswegs fehlerfrei, doch Shakespeare-Sonette – so kolportiert man – schreibe ChatGPT bereits recht ordentlich.

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