19 Sanktionspakete hat die Europäische Union gegen Russland beschlossen. Ein immer kleinteiligeres Nachsteuern mit einer auf über 600 Seiten angewachsenen Verordnung ist notwendig geworden, um Putin und seine Unterstützern Konsequenzen aus dem Krieg, den sie gegen die Ukraine führen, aufzuzeigen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, inwieweit diese Sanktionen überhaupt Wirkung zeigen.
Dem gingen wir zu unserem Jahresauftakt im Rahmen einer Freistunde in Bonn am 24. Januar 2026 nach. David Ballaschk, Experte der Deutschen Bundesbank für internationalen Zahlungsverkehr, gab uns dabei Einblicke in die Struktur, Funktionsweise und Komplexität des internationalen Zahlungsverkehr sowie die Wirkung von Finanzsanktionen in diesem Bereich.
Er beleuchtete die Entwicklungen seit 2008 erstmals Finanzsanktionen gegen Russland erfolgten und unterstrich die wachsende Unabhängigkeit Russlands und Chinas seitdem von Swift. In der Diskussion drehte es sich am Ende auch viel um Föderalismus, Moral, Interessen, die Rolle der USA und auch den Goldschatz der Deutschen Bundesbank.
Wir danken David Ballaschk, der als Präsent eine Flasche Freedom Blend erhielt, und unseren diskussionsfreudigen Gäste aller Alterskategorien für die spannende und erkenntnisreiche Diskussion.


Einig waren sich Dreusch wie Seiter darin, dass die Entscheidung bei den Hochschulen liegen sollte. Bayern mit seiner landesweiten gesetzlichen Regelungen mit einem Verbot von Zivilklauseln war für beide ein klares Negativbeispiel. Wie diese Entscheidung dagegen zustande kommen sollte, war ein klares Streitthema zwischen beiden. Dies hing auch mit dem unterschiedlichen Verständnis zusammen, wie demokratieinterne Spielregeln vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Grundvoraussetzungen an einer Hochschule aussehen sollten. Ebenso hatten beide hinsichtlich der Dual Use Problematik, dass nämlich militärische Forschung einen zivilen Nutzen haben könnte – sowie auch umgedreht -, ganz verschiedene Standpunkte. Auch die Frage der Verantwortlichkeit sowie der Trägerschaft des Grundrechts der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit wurde heiß diskutiert.
Wir bedanken uns bei allen Diskutanten und Teilnehmern sowie der Moderatorin Anna Hommen für die vielfältige und seriöse Debatte. Zudem gilt unser Dank der LHG Karlsruhe und dem Landesverband LHG Baden-Württemberg für die gute Zusammenarbeit.